E-SHOPS MÜSSEN ZUGÄNGLICH SEIN. WAS BEDEUTET DAS?
Autor Ondřej Pohl, Accessibility Director, ACTUM Digital for Exec Magazin (CZ)
Die überwiegende Mehrheit der tschechischen Online-Shops erfüllt die neuen gesetzlichen Anforderungen an die Zugänglichkeit nicht, die bereits diesen Juni in Kraft treten. Nicht zugängliche Websites und Anwendungen riskieren Strafen von bis zu 10 Millionen Kronen und werden Kunden verlieren. Ondřej Pohl erklärt, wie man seinen Online-Shop an die neuen Regeln anpassen und ihn einem breiteren Publikum zugänglich machen kann.
Wie definiert man Zugänglichkeit? Es geht darum, sich – sowohl in der physischen als auch in der digitalen Umgebung – barrierefrei und ohne fremde Hilfe bewegen zu können.
Ein Beispiel dafür ist unter anderem der Einkauf in einem E-Shop, wobei digitale Zugänglichkeit keine Neuigkeit ist, da sie bereits seit Beginn des Internets behandelt wird. Die erste Version der internationalen Zugänglichkeitsregeln WCAG (Web Content Accessibility Guidelines) entstand bereits im Jahr 1999.
Heute hat praktisch jedes Land ein oder mehrere Gesetze, die Zugänglichkeit fordern. Bei uns tritt im Rahmen der Umsetzung der europäischen Richtlinie, des sogenannten European Accessibility Act, am 28. Juni 2025 ein neues Gesetz über die Anforderungen an die Zugänglichkeit bestimmter Produkte und Dienstleistungen in Kraft.
Vereinfacht gesagt bezieht sich dieses Gesetz unter anderem auf alle E-Shops, sei es im Web oder in mobilen Anwendungen, die Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher in EU-Ländern anbieten. Eine Ausnahme nach dem Gesetz haben Kleinstunternehmen, also Firmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und einem Umsatz von weniger als zwei Millionen Euro.
Bei Nichteinhaltung der Zugänglichkeitsanforderungen kann die Tschechische Handelsinspektion eine Geldstrafe von bis zu zehn Millionen Kronen verhängen.
Vielleicht denken Sie: Unser E-Shop ist sicherlich bereits zugänglich. Wahrscheinlich ist dem nicht so. Mehr als 96 Prozent der Websites weltweit sind für Menschen mit Behinderungen mehr oder weniger unzugänglich. Leider sind keine inländischen Daten verfügbar, aber angesichts der Tatsache, dass die Situation global ausgeglichen ist und kein Land deutlich besser oder schlechter abschneidet, kann nicht erwartet werden, dass Tschechien eine Ausnahme wäre. Das Bewusstsein für Zugänglichkeit ist gering und es gibt nur wenige Experten.

WAS UND WIE WIR TUN MÜSSEN
Zugänglichkeit ist meist ein Langstreckenlauf und betrifft vor allem drei Säulen: Design, Entwicklung und Inhalt. Bei der Erstellung digitaler Lösungen ist es am besten, die Zugänglichkeit von Anfang an zu berücksichtigen, da dies zeitlich und finanziell am wenigsten aufwendig ist. Bei einer bereits existierenden Website oder Anwendung ist es am besten, einen Experten zu engagieren, der ein Audit durchführt und Ihnen auf Grundlage der Ergebnisse mitteilt, wo Ihre Lösung Mängel aufweist und wie diese behoben werden können. Die Sicherstellung der Zugänglichkeit ist nämlich keine einmalige Angelegenheit. Sie muss aufrechterhalten werden, sei es durch regelmäßiges Monitoring oder durch Schulung der Teams, die mit der Lösung arbeiten, wie Designer, Entwickler und vor allem Ersteller und Redakteure von Inhalten.
Derzeit ist es zur Erfüllung der gesetzlichen Pflicht am besten, mit der europäischen harmonisierten Norm (EN 301 549), die unter anderem auch Anforderungen aus dem WCAG enthält, weitestgehend übereinzustimmen. Neue, aktualisierte Normen werden bereits vorbereitet, werden aber bis zum Wirksamkeitsdatum des neuen Gesetzes nicht fertig sein.
Zugänglichkeit kann (leider bisher) nicht in ausreichendem Maße automatisiert werden. Sie können Ihre Weblösung mit Hilfe eines der automatisierten Tools, wie zum Beispiel Wave von WebAim, überprüfen lassen. Beachten Sie jedoch, dass es höchstens 30 Prozent aller Mängel aufdecken kann, und das nicht völlig zuverlässig. Die Europäische Kommission bestätigt dies in ihrer Erklärung: "Behauptungen, dass Websites ohne manuellen Eingriff vollständig den Gesetzen zur Zugänglichkeit entsprechen können, sind nicht realistisch."
Die gute Nachricht ist, dass Sie durch die Erfüllung der Anforderungen unnötige Strafen vermeiden und vor allem Türen zu einem breiteren Kreis neuer Kunden öffnen. Die Kaufkraft von Menschen mit Behinderungen erreicht in der EU 2,3 Billionen Euro, weltweit sind es 13 Billionen Euro.